Betriebliche Altersversorgung: Altersabstandsklausel in einer Versorgungszusage wirksam
Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 % gekürzt wird, so liegt darin keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Der Arbeitgeber, der eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, hat ein legitimes Interesse, das hiermit verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2018
Aktenzeichen: 3 AZR 400/17