Berechnung der Entlassungsentschädigung während Elternzeit erfolgt auf Grundlage des Vollzeitentgelts
Dez 12, 2019
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Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für die Entlassung und die Wiedereingliederung muss auf der Grundlage des Vollzeitentgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 08.05.2019, Az. C-486/18