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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Maskenbildnerin kann wegen Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Maskenbildnerin kann wegen Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit einer Maskenbildnerin an einer Bühne kann die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG rechtfertigen.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2017
Aktenzeichen: 7 AZR 369/16