Befristeter Arbeitsvertrag mit Arzt in Weiterbildung setzt Weiterbildungsplan voraus
Okt 19, 2015
0 Comments
Die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Arzt in Weiterbildung ist nur bei Vorliegen einer konkreten Weiterbildungsplanung durch den Arbeitgeber zulässig. Ist dies der Fall, ist die Befristung sachlich gerechtfertigt, da die Beschäftigung der Weiterbildung des Arztes dient.
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 11.09.2015,
Aktenzeichen: 1 Sa 5/15