Bahn lässt Streik der GDL arbeitsgerichtlich überprüfen
Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor. Der Konzern hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf eingelegt, wie das Unternehmen heute mitteilte. „Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall“, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler.