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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt a.M.

Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt a.M.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat über eine außerordentliche Kündigung entschieden, welche der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt a.M. e.V. gegenüber seinem ehemaligen Geschäftsführer erklärt hatte.

Das Gericht entschied, dass der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt das Arbeitsverhältnis mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer am 28.01.2020 wirksam fristlos gekündigt hat. Der Vorwurf ist berechtigt, dass der ehemalige Geschäftsführer im Jahr 2015 das Vermögen des Kreisverbands gefährdet hat. Er wollte als alleiniger Geschäftsführer die Zahlung eines Honorars veranlassen, obwohl er wusste, dass die Honorarforderung nicht berechtigt war. Damit hat er gegen seine Verpflichtung verstoßen, die wirtschaftlichen Interessen des Kreisverbands nicht zu gefährden. Die Unterzeichner der Kündigung waren als Vorstandsmitglieder berechtigt, für den Kreisverband zu handeln. Der Verein hat auch die zweiwöchige Frist gewahrt, innerhalb derer eine außerordentliche Kündigung erklärt werden musste.

Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10.06.2021

Aktenzeichen: 13 Sa 1605/20 u.a.