Außerordentliche Kündigung bei Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ möglich
Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann durchaus darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das UrhG liegt.
Urteil des BAG vom 16.07.2015
Aktenzeichen: 2 AZR 85/15