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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Ausschuss stimmt dem Gesetzentwurf zur Leiharbeit mit Änderungen zu – Späteres Inkrafttreten beschlossen

Ausschuss stimmt dem Gesetzentwurf zur Leiharbeit mit Änderungen zu – Späteres Inkrafttreten beschlossen

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen am 19.10.2016 in geänderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll nunmehr nicht bereits zum 01.01.2017, sondern erst zum 01.04.2017 in Kraft treten. Weitere Änderungen betreffen die sog. Festhaltenserklärung nach § 9 Abs. 2 AÜG-E, die Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2020 und die Definition des Arbeitnehmerbegriffs in § 611a BGB-E.

Meldung vom 20.10.2016