Auskunftsanspruch gemäß Entgelttransparenzgesetz
Apr 16, 2018
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Ab dem 06.01.2018 haben Beschäftigte das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Sie können von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Die Bundesregierung hat dafür das Entgelttransparenzgesetz geschaffen. Es soll insbesondere dazu dienen, eine faire gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen.
Meldung vom 09.01.2018