Arbeitsminister gegen generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus
Bundesarbeitsminister Heil spricht sich gegen ein generelles Recht von Arbeitgebern zur Abfrage des Impfstatus ihrer Beschäftigten aus. „Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her“, erklärte er im ARD-„Morgenmagazin“. Es ginge nicht, „dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen“. Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. „Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen“, so Heil. Gleichzeitig zeigte er sich aber offen für pragmatische Lösungen. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen – also von Beschäftigten den Nachweis zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind. Zu einer solchen Lösung müsste der Bundesgesundheitsminister Spahn aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. „Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern.“
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) ist ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich vorstellbar – allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen, also etwa nur im Rahmen einer pandemischen Lage. Dabei dürfe der Arbeitgeber aber nur allgemeine Informationen erhalten, etwa im Rahmen einer 3G-Regelung: „Wenn man sagt, wir stellen Geimpfte, Genesene und Getestete gleich, dann muss der Arbeitgeber natürlich nicht wissen, welchen dieser drei Teilstati man erfüllt“, sagte Kelber im Deutschlandfunk. Wichtig sei vor allem, dass der Arbeitgeber nicht automatisch erfährt, ob jemand genesen oder geimpft ist – denn das wäre ja auch ein Hinweis auf mögliche Langzeitschäden aus einer Long-Covid-Erkrankung.