Arbeitsfehler rechtfertigen nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung
Aug 17, 2017
0 Comments
Verstößt ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitsfehler gegen seine ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Leistungspflichten, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung. Es kommt auf die Interessenabwägung im Einzelfall an.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24.03.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 876/16