Arbeitnehmer haben trotz Nichtbeschäftigung wegen polizeilichen Einsatzverbots einen Lohnanspruch
Nehmen Arbeitnehmer als Beliehene hoheitliche Aufgaben wahr (hier nach dem Luftsicherheitsgesetz), so können sie trotz eines polizeilichen Einsatzverbots einen Anspruch auf (Annahmeverzugs-)Lohn gegen ihren Arbeitgeber haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben haben und sie auch nicht Adressaten der behördlichen Anordnung sind. In einem solchen Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.10.2014
Aktenzeichen: 17 Sa 285/14