Antrag auf Arbeitszeitsreduzierung im Ferienmonat August kann rechtsmissbräuchlich sein
Dez 12, 2019
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Ein Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit um 1/12 mit dem Ziel der dauerhaften Freistellung im Ferienmonat August kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn dieser Monat regelmäßig zu den arbeitsintensivsten Monaten zählt und Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dadurch von vorneherein deutlich eingeschränkt würden.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27.08.2019, Az. 6 Sa 110/19