Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Anspruch des Betriebsrats auf ausreichende Kommunikationsmittel für Videokonferenzen

Anspruch des Betriebsrats auf ausreichende Kommunikationsmittel für Videokonferenzen

Bei Anwendung der §§ 129 Abs. 1, 40 Abs. 2 BetrVG kann ein elfköpfiger Betriebsrat verlangen, dass ihm die erforderlichen Informations- und Kommunikationsmittel (2 Lizenzen zur Durchführung von Videokonferenzen, 2 Headsets, 2 Webcams, 11 Smartphones) zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.04.2021

Aktenzeichen: 15 TaBVGa 401/21