Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht zulässig – auch nicht mittels Änderungskündigung
Das Arbeitsgericht Berlin hat – soweit ersichtlich – eine der ersten Entscheidungen zur Anrechnung von Lohnbestandteilen auf den gesetzlichen Mindestlohn gefällt. Danach dürfen Arbeitgeber ein zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahltes Urlaubsgeld sowie eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Auch eine Änderungskündigung, mit der eine solche Anrechnung erreicht werden solle, sei unwirksam.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015
Aktenzeichen: 54 Ca 14420/14