Altersdiskriminierung: Zum Anspruch eines Oberarztes auf Weiterbeschäftigung
Die gegen eine Universität insbesondere auf Weiterbeschäftigung als Oberarzt und Operateur gerichtete Klage eines 63 Jahre alten Arztes hatte vor dem LAG Düsseldorf keinen Erfolg. Der Oberarzt hatte sich darauf berufen, er werde aufgrund seines Alters diskriminiert, dabei allerdings mit der Universität die falsche Beklagte gewählt – er hätte seine Ansprüche gegen das Universitätsklinikum richten müssen.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 04.07.2014
Aktenzeichen: 10 Sa 101/14