Altersabstandsklauseln bei der Hinterbliebenenversorgung sind wirksam
Apr 16, 2018
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Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, stellt keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßenden Diskriminierung wegen des Alters dar und ist daher wirksam.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2018
Aktenzeichen: 3 AZR 43/17