AGG erlaubt auch Altersgrenzen für freie Mitarbeiter
Ein Unternehmen (hier: ein Rundfunksender) kann die jahrelange Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter wegen Erreichens der gesetzlichen Rentenaltersgrenze beenden. Hierin liegt keine nach dem AGG unzulässige Altersdiskriminierung. Das AGG erlaubt Altersgrenzen, die an das Erreichen gesetzlicher Altersgrenzen anknüpfen, weil die Betroffenen regelmäßig durch die gesetzliche Rente abgesichert sind. Dieser Rechtsgedanke lässt sich auch auf die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern übertragen.
Urteil des ArbG Bonn vom 02.10.2013
Aktenzeichen: 3 Ca 685/13