Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, dass Griechenland insoweit gegen die Arbeitszeit-Richtlinie der EU (RL 2003/88/EG) verstößt, als dass das Land nicht ausschließt, dass Ärzte 24 Stunden oder länger am Stück arbeiten können. Zudem habe Griechenland die Wochenarbeitszeit nicht auf höchstens 48 Stunden begrenzt; das Land gewährleiste auch keine hinreichenden täglichen Mindestruhe- oder Ausgleichsruhezeiten.
Urteil des EuGH vom 23.12.2015
Aktenzeichen: C-180/14