Ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen bei Sozialplanabfindungen nicht diskriminiert werden
Feb 04, 2016
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Ein Sozialplan darf hinsichtlich der Höhe der Abfindungen zwar grundsätzlich zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenzieren. Dabei sind aber die Diskriminierungsverbote des AGG zu beachten. Gelten Sonderregelungen für rentennahe Arbeitnehmer, dann sind diese unwirksam, soweit sie rentennahe Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung schlechter stellen als andere rentennahe Beschäftigte.
Urteil des BAG vom 17.11.2015
Aktenzeichen: 1 AZR 938/13