Abschluss eines Aufhebungsvertrags führt i.d.R. zu keiner unzulässigen Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied aufgrund verhaltensbedingter Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen er und das Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2018
Aktenzeichen: 7 AZR 590/16