Abmahnung eines Wirtschaftswoche-Redakteurs wegen Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung
Okt 10, 2018
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Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat sich mit der Klage eines Redakteurs der Wirtschaftswoche auf Entfernung einer Abmahnung befasst. Die Abmahnung enthält den Vorwurf, dass der Journalist für eine andere Publikation einen Beitrag veröffentlichte, ohne zuvor die Einwilligung seiner Arbeitgeberin eingeholt zu haben, obwohl der Arbeitsvertrag einen solchen Erlaubnisvorbehalt vorsah.
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018
Aktenzeichen: 4 Ca 3038/18