Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein
Apr 16, 2018
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Eine Unterarm-Tätowierung, die als sexistisch wahrgenommen werden kann, kann die Ablehnung einer Bewerbung für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei rechtfertigen.
Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.03.2018
Aktenzeichen: 58 Ga 4429/18