Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein

Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein

Eine Unterarm-Tätowierung, die als sexistisch wahrgenommen werden kann, kann die Ablehnung einer Bewerbung für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei rechtfertigen.

Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.03.2018
Aktenzeichen: 58 Ga 4429/18