Abhängige Beschäftigung von aus Rumänien angeworbenen Betreuungskräften
Sep 02, 2020
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Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass aus Rumänien angeworbene Betreuungskräfte, die an private Haushalte vermittelt werden, bei der Firma, die die Vermittlung vornimmt, abhängig beschäftigt sein können.
Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.02.2020
Aktenzeichen: S 20 R 1628/15