Abfindungen für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern können nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden
Ein Abfindungsprogramm, wonach eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gegen Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann und die Auswahl der Mitarbeiter nach dem zeitlichen Eingang ihrer Rückmeldungen erfolgt, ist zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn durch das Abstellen auf Millisekunden nach menschlichem Ermessen die exakte Eingangszeit nicht bis ins Letzte zu beeinflussen ist. Da kein Anspruch auf ein Ausscheiden gegen eine Abfindung besteht, ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei, wie er die Auswahl gestaltet.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.04.2016
Aktenzeichen: 14 Sa 1344/15