Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
Das Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung für wirksam erklärt und die Kündigungsschutzklage abgewiesen.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit den von der Gemeinde benannten Zeuginnen stand fest, dass der Mitarbeiter die Zeugin sexuell belästigt und dabei das ihm von ihr in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hat. Er war der Zeugin in einer von ihm so bezeichneten heiltherapeutischen Sitzung in seiner Eigenschaft als Rabbiner gegenübergetreten und hatte vorgegeben, sie durch ein Ritual „reinigen“ zu können. Sodann hatte er ohne ihr Einverständnis einen Zungenkuss herbeigeführt, bei dem sie seine Erregtheit hatte spüren können. Dieses Verhalten stellte eine schwere Pflichtverletzung dar, die auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigte.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27.03.2025
Aktenzeichen: 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23