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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von morgen

Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von morgen

Die Bundesregierung will Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit dem 01.04.2024 gibt es für Beschäftigte und künftige Auszubildende neue Fördermöglichkeiten. Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende sollen insbesondere mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie unterstützt werden.

Weiterbildungsgesetz

Mit dem Weiterbildungsgesetz will die Bundesregierung die notwendigen Instrumente schaffen, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Das Gesetz macht berufliche Weiterbildung seit April 2024 leichter zugänglich. Die Angebote sind übersichtlicher und stehen – anders als bisher – allen Betrieben offen. Feste Fördersätze machen die Weiterbildungsförderung zudem transparenter und erleichtern den Agenturen für Arbeit die Umsetzung.

Qualifizierungsgeld

Seit dem 01.04.2024 hilft das sog. Qualifizierungsgeld Unternehmen, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. Das Geld wird den Beschäftigten als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt. Profitieren sollen diejenigen, deren Arbeitsplätze durch den Wandel – in der Region oder der Branche – besonders stark bedroht sind. Voraussetzung ist, die Weiterbildung ermöglicht ihnen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen. Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60% – beziehungsweise 67% für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber. Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind u.a. ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen. Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Ausbildungsgarantie

Das Weiterbildungsgesetz umfasst – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Ausbildungsgarantie. Zu dieser Ausbildungsgarantie gehören auch berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss. Seit April 2024 können junge Menschen Berufsorientierungspraktika absolvieren und so typische Tätigkeiten und Inhalte einer möglichen Ausbildung vorab kennenlernen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Fahrt- und Unterkunftskosten für die ein- bis sechswöchige Praktika übernehmen. Die Förderung muss vor Praktikumsantritt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter beantragt werden.

Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet. Seit 01.04.2024 übernimmt die BA im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Auszubildenden können das Geld bei ihrer Agentur für Arbeit oder ihrem Jobcenter beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll es Jugendlichen erleichtern, eine Ausbildung aufzunehmen, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Region liegt.

In Deutschland haben 1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Deshalb will die Bundesregierung mit der Ausbildungsgarantie auch die Berufsorientierung verbessern, denn sie ist ein wichtiges Instrument, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen Schülerinnen und Schüler stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen.

Das Gesetz stützt die Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Ziel ist es, alle inländischen Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen. Dies allein reicht aber nicht aus. Ein weiterer Baustein der Strategie ist deshalb die qualifizierte Einwanderung. Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Deutschland für Arbeitskräfte aus Drittstaaten attraktiver machen.

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 01.04.2024