Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Amazon
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon gegen eine Entscheidung des Arbeitssgerichts zurückgewiesen. Das Arbeitsgericht hatte die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt. Das Landesarbeitsgerichts bestätigte diesen Richterspruch.
Amazon beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis des Vorsitzenden des Betriebsrats Winsen/Luhe zu kündigen. Ihm wird vorgeworfen, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat schuldhaft falsch dokumentiert und dadurch gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Der Betriebsrat hatte seine dafür erforderliche Zustimmung nicht erteilt, das Arbeitsgericht hat sie auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt.
Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Betriebsrates und des Betriebsratsvorsitzenden hat das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.
Nach Anhörung des Betriebsratsvorsitzenden und Vernehmung zweier Zeugen war das Gericht hinreichend von dem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und davon, dass dieser aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, überzeugt.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28.02.2024
Aktenzeichen: 13 TaBV 40/23