Neuregelung der Betriebsratsvergütung
Jan 15, 2024
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Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick:
- Der Gesetzentwurf stellt klar, dass zur Bestimmung der Vergleichspersonen auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen ist.
- Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes soll eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden können.
- Die Betriebspartien sollen in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung von Vergleichspersonen regeln können.
- Sowohl diese Betriebsvereinbarung als auch die nachfolgende Festlegung der konkreten Vergleichspersonen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.
- Eine Begünstigung oder Benachteiligung soll nicht vorliegen, wenn das Betriebsratsmitglied die für die Vergütung erforderlichen Anforderungen erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt ist.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 01.11.2023