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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Bundestag beschließt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung

Bundestag beschließt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit langem große Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden.

So zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen – so viele wie noch nie. Der Mangel an Fachkräften gilt als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser fehlen überall Fachkräfte: In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung.
Der Bundestag hat das Gesetz am 23.06.2023 beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 07.07.2023 behandelt. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.
Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:
  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner

Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 23.06.2023