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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Weiterbildungsförderung: BDA kritisiert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bildungs(teil)zeit

Weiterbildungsförderung: BDA kritisiert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bildungs(teil)zeit

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich kritisch zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bildungs(teil)zeit geäußert. Es bestehe kein Bedarf an zusätzlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Die Bildungs(teil)zeit erreiche Geringqualifizierte nicht und schaffe Fehlanreize. Eine generelle Bildungszeit könne zudem den Fachkräftemangel verschärfen.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verkompliziert die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild (…)“, die „Beschäftigten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung“ bieten soll, das ohnehin unüberschaubare Weiterbildungsförderrecht unnötig, ohne einen sinnvollen Mehrwert zu bieten. Bereits heute bestehen laut BDA zahlreiche Möglichkeiten der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildungsförderung für unterschiedliche Zielgruppen und mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Statt neue Förderinstrumente einzuführen, sollten die vorhandenen Förderinstrumente in eine Gesamtstruktur gebracht werden. Mögliche Förderlücken, z.B. für Geringverdienende, die weder zeitliche noch finanzielle Ressourcen für Weiterbildung haben, könnten dann gezielt geschlossen werden. Zentral müsse dabei immer der Aspekt der Arbeitsmarktrelevanz sowie des individuellen Unterstützungsbedarfs sein. Es bestehe das Risiko, dass die geplante Bildungs(teil)zeit dies nicht berücksichtigt, sondern allein auf individuelle Weiterbildungsinteressen abstellt.

Insbesondere die geförderte Beschäftigtenqualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), z.B. durch Nachholen eines Berufsabschlusses oder dem erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung, wurde zuletzt durch das „Qualifizierungschancengesetz“ und das sog. „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ erweitert und deckt jetzt zahlreiche Fallkonstellationen ab. Vor diesem Hintergrund sei keine Förderlücke erkennbar, die die Einführung einer Bildungs(teil)zeit aus arbeitsmarktpolitischer Sicht erfordern und eine Finanzierung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung rechtfertigen würde.

Sofern mit der Bildungs(teil)zeit das gesamtgesellschaftliche Ziel einer Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung erreicht werden soll – ohne Bezug zu individuellen Qualifizierungsbedarfen – müsse dieses auch gesamtgesellschaftlich, d.h. aus Steuermitteln, finanziert werden und nicht aus Mitteln der Beitragszahlenden. Auch für diese Konstellation müssten aber zunächst bestehende Förderinstrumente analysiert und ggf. Förderlücken identifiziert werden. Denn auch unabhängig vom Arbeitgeber und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes bestünden schon heute steuerfinanzierte Fördermöglichkeiten, z.B. durch die Förderung einer Aufstiegsfortbildung.

Erforderlich ist laut BDA die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts, damit die Öffentliche Weiterbildungsförderung die Richtigen erreiche. Eine Finanzierung aus der Arbeitslosenversicherung wäre systemfremd. Die Bildungs(teil)zeit erreiche Geringqualifizierte nicht und schaffe Fehlanreize. Eine generelle Bildungszeit verschärfe zudem den Fachkräftemangel.

Pressemitteilung des Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vom 26.09.2022