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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert und verlängert

Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert und verlängert

Im Hinblick auf die zu erwartenden steigenden Ansteckungszahlen in der kälteren Jahreszeit wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung für den Herbst und Winter 2022/23 neu gefasst und verlängert.

Dabei setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die bekannten Maßnahmen:

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

Die Arbeitsschutzverordnung tritt nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 01.10.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 07.04.2023.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 31.08.2022