Außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin bei der Deutschen Welle wegen israelfeindlicher Äußerungen
Die Deutsche Welle kündigte das Vertragsverhältnis mit Schreiben vom 11.02.2022 außerordentlich fristlos. Sie stützte die Kündigung u.a. auf private Facebook-Eintragungen der Mitarbeiterin, welche nach Ansicht der Deutschen Welle als israelfeindlich und antisemitisch angesehen werden und das Existenzrecht Israels in Frage stellen würden. Durch die Äußerungen der Mitarbeiterin sei das Ansehen der Deutschen Welle nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen worden.
Die Mitarbeiterin klagte gegen die Kündigung und auch gegen die Befristung. Sie meinte, es handele sich bei ihrem Vertrag mit der Deutschen Welle nicht um ein freies Mitarbeiterverhältnis, sondern um ein Arbeitsverhältnis. Sie war zudem der Ansicht, dass die von ihr getätigten Facebook-Eintragungen weder israelfeindlich noch antisemitisch seien. Auch stelle sie die Existenz Israels nicht in Frage. Schließlich berief sich die Mitarbeiterin auf ihre grundrechtlich geschützte Meinungsäußerungsfreiheit.
Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Im Hinblick auf den Streit um die Befristung wurde die Klage hingegen abgewiesen, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Dienstverhältnis mit selbstständiger Tätigkeit handele, der ohne weiteres befristet werden kann. Der Honorarvertrag würde danach zum 31.12.2023 enden.