Richtlinie für Mindestlöhne in Europa
Die Richtlinie über Mindestlöhne soll keine Einheitslösung sein. Unterschiedliche Traditionen und Ausgangspunkte sollen Berücksichtigung finden und die Rolle der Sozialpartner und der Tarifverhandlungen gestärkt werden. Fairer Wettbewerb, eine breite Tarifbindung und angemessene Mindestlöhne sollen die EU stärker machen. Die neue Richtlinie gibt ein klares Ziel von 80% Tarifbindung vor.
Mit der Richtlinie über Mindestlöhne soll ein Verfahrensrahmen zur Förderung angemessener Mindestlöhne in der gesamten EU eingeführt werden, der insbesondere Folgendes zum Ziel hat:
- Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung;
- Förderung von gesetzlichen Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau;
- Verbesserung des tatsächlichen Zugangs zum Mindestlohnschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
Die erzielte Einigung muss vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV) bestätigt werden. Im Anschluss daran erfolgt eine förmlichen Abstimmung sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Pressemitteilung des EU-Rats vom 07.06.2022