Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen
Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.01.2022
Aktenzeichen: 23 SaGa 1521/21