Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Keine Betriebsänderung bei fehlender Verminderung der Betriebskapazität

Keine Betriebsänderung bei fehlender Verminderung der Betriebskapazität

Es besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich gem. § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), wenn nur die Arbeitszeit und die Maschinenlaufzeiten verkürzt werden, soweit es dem Arbeitgeber jederzeit möglich ist, im Rahmen seines Weisungsrechts wieder die Arbeitszeit anzuordnen, die vor der Verkürzung geleistet wurde und mit den vorhandenen Maschinen die ursprüngliche Leistungsfähigkeit des Betriebes wieder erreicht werden kann. In einem solchen Fall wurde die Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht herabgesetzt, liegt keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG vor.

Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 24.11.2021

Aktenzeichen: 5 Ca 935/21