Fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Vorgesetzten
Mrz 01, 2022
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Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 04.11.2021
Aktenzeichen: 5 Ca 254/21