Fristlose Kündigung wegen unbefugter Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten
Mrz 01, 2022
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In Fällen, in denen eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln v. 02.11.2021
Aktenzeichen: 4 Sa 290/21