Keine Nachgewährung von Urlaubstagen wegen Corona-Quarantäne
Mrz 01, 2022
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Allein die Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Corona-Virus bewirkt noch keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen. Erforderlich ist in jedem Fall die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13.12.2021
Aktenzeichen: 2 Sa 488/21