Elektronische Arbeitslosmeldung
Mrz 01, 2022
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Zum 01.01.2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16.12.2021