Corona leugnender Lehrer durfte gekündigt werden
Mrz 01, 2022
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Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Klage eines Berufsschullehrers gegen seine Kündigung abgewiesen. Der Lehrer hatte die Corona-Pandemie als Erfindung abgetan und Schutzmaßnahmen vernachlässigt.
Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 09.11.2021
Aktenzeichen: 9 Ca 163/21