OP-Masken rechtfertigen keinen Anspruch auf tariflichen Erschwerniszuschlag
Mrz 01, 2022
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Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung ihrer Arbeiten eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag gemäß dem entsprechenden Rahmentarifvertrag. OP-Masken erfüllen insofern nicht die Voraussetzungen wie etwa FFP2- oder FFP3-Masken.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2021
Aktenzeichen: 17 Sa 1067/21