Datenschutzbeauftragter hält 3G-Pflicht für Arbeitnehmer für „vorstellbar“
SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Sie würde bedeuten, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine generelle 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durch gesetzliche Änderungen für möglich. „Die weitergehende oder sogar pauschale Abfrage des Impf- oder Teststatus der Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber braucht eine Rechtsgrundlage, die noch geschaffen werden muss“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch). „Eine gesetzliche 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist aber grundsätzlich datenschutzrechtlich vorstellbar.
Die Umsetzung einer verpflichtenden 3G-Regelung müsse „datenschutzfreundlich ausgestaltet werden“, sagte Kelber. Die Arbeitgeber könnten demnach darauf verzichten, den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status zu kennen. „Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen.“
Quelle: Redaktion beck-aktuell, 10. Nov 2021 (dpa)