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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Datenschutzbeauftragter hält 3G-Pflicht für Arbeitnehmer für „vorstellbar“

Datenschutzbeauftragter hält 3G-Pflicht für Arbeitnehmer für „vorstellbar“

SPD, Grüne und FDP pla­nen eine 3G-Regel am Ar­beits­platz. Sie würde be­deu­ten, dass Be­schäf­tig­te nach­wei­sen müs­sen, dass sie ent­we­der ge­impft, ge­ne­sen oder ne­ga­tiv auf das Co­ro­na­vi­rus ge­tes­tet sind. Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Ul­rich Kel­ber hält eine ge­ne­rel­le 3G-Pflicht am Ar­beits­platz durch ge­setz­li­che Än­de­run­gen für mög­lich. „Die wei­ter­ge­hen­de oder sogar pau­scha­le Ab­fra­ge des Impf- oder Test­sta­tus der Be­schäf­tig­ten durch Ar­beit­ge­be­rin­nen und Ar­beit­ge­ber braucht eine Rechts­grund­la­ge, die noch ge­schaf­fen wer­den muss“, sagte Kel­ber den Zei­tun­gen der Funke-Me­di­en­grup­pe (Mitt­woch). „Eine ge­setz­li­che 3G-Pflicht am Ar­beits­platz ist aber grund­sätz­lich da­ten­schutz­recht­lich vor­stell­bar.

Die Umsetzung einer verpflichtenden 3G-Regelung müsse „datenschutzfreundlich ausgestaltet werden“, sagte Kelber. Die Arbeitgeber könnten demnach darauf verzichten, den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status zu kennen. „Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen.“

Quelle: Redaktion beck-aktuell, 10. Nov 2021 (dpa)