Altersgrenze für die Aufnahme in Betriebsrente
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten eine Betriebsrente verweigern, wenn diese erst nach dem 55. Lebensjahr ihren Job angetreten haben. Damit wies das Bundesarbeitsgericht die Klage einer Frau ab, die bei der Gewerkschaft Ver.di tätig ist. Keine Einwände hatten die obersten Arbeitsrichter auch dagegen, dass die Vorinstanz wegen Corona per Video verhandelt hatte.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2021
Aktenzeichen: 3 AZR 147/21