NRW: keine Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne
Nordrhein-Westfalen lässt Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte bei Quarantäne auslaufen. Der Anspruch für Menschen, die nicht geimpft werden können, bleibt aber bestehen.
Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann – entgegen dem Wortlaut des IfSG – eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die erst vergleichsweise kurze Zulassung der Covid-Impfstoffe. Mittlerweile steht ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung, sodass dieser Grund für diese Ausnahmeregelung entfällt.
Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Mio. EUR für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1 IfSG aufgewendet.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Pressemitteilung vom 10.09.2021