Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews NRW: keine Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne

NRW: keine Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne

Nordrhein-Westfalen lässt Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte bei Quarantäne auslaufen. Der Anspruch für Menschen, die nicht geimpft werden können, bleibt aber bestehen.

Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11.10.2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.

Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann – entgegen dem Wortlaut des IfSG – eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die erst vergleichsweise kurze Zulassung der Covid-Impfstoffe. Mittlerweile steht ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung, sodass dieser Grund für diese Ausnahmeregelung entfällt.

Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Mio. EUR für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1 IfSG aufgewendet.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Pressemitteilung vom 10.09.2021