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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews GDL darf weiter streiken

GDL darf weiter streiken

Die Deut­sche Bahn ist vor Ge­richt mit ihrem Ver­such gescheitert, die Warn­streiks der Ge­werk­schaft GDL zu stop­pen. Der Kon­zern un­ter­lag so­wohl vor dem Ar­beits­ge­richt als auch vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt Frank­furt am Main mit dem Ver­such, eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung zu er­rei­chen. Die Lok­füh­rer dür­fen also wie ge­plant bis Diens­tag wei­ter strei­ken. Die Bahn will nun prü­fen, ob sie von der GDL Scha­dens­er­satz ver­lan­gen kann.

Das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt in Frank­furt am Main ha­t in zwei­ter In­stanz eine ent­spre­chen­de einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen die Ge­werk­schaft Deut­scher Lo­ko­mo­tiv­füh­rer (GDL) abgelehnt. Die Bahn und die GDL strit­ten ins­be­son­de­re um eine Klau­sel, mit der die GDL ihre Ta­rif­ver­trä­ge auch für Mit­glie­der durch­set­zen will, die in Be­trie­ben ar­bei­ten, in denen ei­gent­lich die Kon­kur­renz­ge­werk­schaft EVG in der Mehr­heit ist. Nach Auf­fas­sung des Ge­richts müsse diese Klau­sel leer­lau­fen, mache aber nicht den ge­sam­ten Streik­auf­ruf un­wirk­sam. Das Gericht prüf­te auch, ob die Lok­füh­rer einen il­le­ga­len Un­ter­stüt­zungs­streik für die an­de­ren Bahn-Be­schäf­tig­ten leis­ten. Schon am Vor­tag hatte das Ar­beits­ge­richt be­fun­den, dass die Streik­zie­le der Ge­werk­schaft recht­mä­ßig sind.  Mit der zu­nächst beim Arbeitsgericht be­an­trag­ten einst­wei­li­gen Ver­fü­gung woll­te die Bahn den Lok­füh­rer­streik stop­pen, den die GDL am Don­ners­tag auch auf den Per­so­nen­ver­kehr aus­ge­wei­tet hatte. Das Ar­beits­ge­richt wies den An­trag zu­rück. Zuvor war der Ver­such des Vor­sit­zen­den Rich­ters Vol­ker Schul­ze ge­schei­tert, mit einem Ver­gleich beide Sei­ten an den Ver­hand­lungs­tisch zu­rück­zu­ho­len. Ein ver­bes­ser­tes An­ge­bot der Bahn vom Mitt­woch hatte die GDL zu­rück­ge­wie­sen, Ver­hand­lun­gen ab­ge­lehnt und ihre drit­te Strei­k­run­de fort­ge­setzt. Das Arbeitsgericht ent­schied, es könne im Eil­ver­fah­ren nicht mit hin­rei­chen­der Si­cher­heit fest­ge­stellt wer­den, dass mit dem Streik un­zu­läs­si­ge ta­rif­po­li­ti­sche Ziele ver­folgt wür­den. Im Üb­ri­gen schüt­ze das aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) fol­gen­de Recht auf Ko­ali­ti­ons­frei­heit nicht nur das Recht auf Ar­beits­kampf­maß­nah­men, die auf den Ab­schluss eines Ta­rif­ver­tra­ges ge­rich­tet sind, son­dern auch das Recht auf Streik­maß­nah­men zur Durch­set­zung der An­wen­dung die­ses Ta­rif­ver­tra­ges auf die Mit­glie­der der Ge­werk­schaft. Es sei von Art. 9 Abs. 3 GG ge­deckt, dass eine Ge­werk­schaft ver­su­che, unter Be­rück­sich­ti­gung ge­setz­li­cher Re­ge­lun­gen ver­bes­ser­te ma­te­ri­el­le Ar­beits­be­din­gun­gen für mög­lichst viele ihrer Mit­glie­der zur Gel­tung zu brin­gen.

Der Bahn-Per­so­nal­vor­stand Mar­tin Sei­ler sagte in einer Mit­tei­lung: „Wir haben im In­ter­es­se un­se­rer Kun­den alles un­ter­nom­men, damit die GDL ihre Blo­cka­de der Ta­rif­ver­hand­lun­gen auf­gibt.“ Er äu­ßer­te die Sorge, dass die Ta­rif­run­de der Ta­rif­au­to­no­mie in Deutsch­land scha­den könn­te. „Statt zu ver­han­deln, ver­sucht die GDL ein Tarif-Dik­tat durch­zu­set­zen.“ Ihre to­ta­le Kom­pro­miss­lo­sig­keit sei mit der Ver­ant­wor­tung von Ta­rif­part­nern nicht ver­ein­bar. Sei­ler sagte, das Ge­richt habe klar zum Aus­druck ge­bracht, dass die GDL-Ta­rif­ver­trä­ge nur in Be­trie­ben zur An­wen­dung kom­men, in denen die Ge­werk­schaft eine Mehr­heit habe. Eine von der GDL an­ge­streb­te Klau­sel, dass die Ta­rif­ver­trä­ge für alle ihre Mit­glie­der um­ge­setzt wer­den, sehe das Ge­richt als rechts­wid­rig an. Des­halb könne sie in den wei­te­ren Ver­hand­lun­gen nicht ver­wen­det wer­den.

Die Ge­werk­schaft wies das Bahn-Ta­rif­an­ge­bot zu­rück, weil es nicht für alle GDL-Mit­glie­der gel­ten soll. Der Staats­kon­zern ver­lan­ge, den Gel­tungs­be­reich des neuen Ta­rif­ver­trags wie bis­lang auf das Fahr­per­so­nal zu be­gren­zen. „Damit wird klar er­kenn­bar, dass die DB einem Teil der GDL-Mit­glie­der ihre ver­fas­sungs­ge­mä­ßen Rech­te ent­zie­hen will“, sagte GDL-Chef Claus We­selsky dem „Spie­gel“. Damit drohe eine Spal­tung der Ge­werk­schaft mit Mit­glie­dern ers­ter und zwei­ter Klas­se. Seit Don­ners­tag­mor­gen wird der Per­so­nen­ver­kehr der Bahn bun­des­weit be­streikt. Der Aus­stand be­gann am Mitt­woch­nach­mit­tag zu­nächst im Gü­ter­ver­kehr und soll nach fünf Tagen am Diens­tag enden.

Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 03.09.2021

Aktenzeichen: 16 SaGa 1046/21