Rückforderung einer Corona-Sonderzahlung durch den Arbeitgeber
Eine Regelung in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag oder in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, die eine Rückforderung von freiwilligen Zuwendungen (von über 100,00 EUR) für den Fall ermöglicht, dass der Arbeitnehmer den Betrieb innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der freiwilligen Zuwendung freiwillig verlässt, ist unwirksam.
Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 25.05.2021
Aktenzeichen: 6 Ca 141/21