Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion
Jul 25, 2021
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Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Eine behördliche Quarantäneanordnung steht einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich.
Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.07.2021
Aktenzeichen: 2 Ca 504/21