Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD – Vereinbarkeit mit der Leiharbeitsrichtlinie
Fällt die Personalgestellung i.S.v. § 4 Abs. 3 TVöD unter den Schutzzweck und damit in den Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie? Wenn dies zuträfe, käme es für die Entscheidung darauf an, ob die Leiharbeitsrichtlinie eine Bereichsausnahme wie die in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG geregelte zulässt. Die Beantwortung dieser Fragen betrifft die Auslegung des Unionsrechts, die in die Zuständigkeit des EuGH fällt. Das Bundesarbeitsgericht hat das zugrundeliegende Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV um die Beantwortung zweier Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG Leiharbeit ersucht.
Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 16.06.2021
Aktenzeichen: 6 AZR 390/20 (A)