Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam
Die Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Zur Eignung als Lehrer gehört auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, u.a. „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift auf dem Oberkörper konnte auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte „Liebe Familie“ unterhalb des Hosenbundes ändern hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien. Da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen ist, kam es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam war, kam es auf die vorliegende, bisher nicht rechtskräftige, strafgerichtliche Verurteilung nach § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nicht an.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.05.2021
Aktenzeichen: 8 Sa 1655/20